Natriumferrocyanid
Natriumhexacyanoferrat(II)
Sodium ferrocyanide
auch: Sodium ferrocyanide · gelbes Blutlaugensalz · Natriumhexacyanoferrat
Rieselhilfe im Speisesalz — der Name klingt gefährlicher, als der Stoff ist.
Was es ist
Natriumferrocyanid hält Speisesalz rieselfähig, indem es die Kristalle daran hindert, zusammenzubacken. Sein Name erschreckt regelmässig: Cyanid steht darin, und dieses Wort trägt eine berechtigte Angst. Der entscheidende Unterschied ist die Bindung — die Cyanidgruppen sitzen so fest am Eisenatom, dass sie unter den Bedingungen des Verdauungstrakts nicht freigesetzt werden; der Komplex verlässt den Körper unverändert. Die Menge im Salz ist zudem winzig, und die Verordnung begrenzt sie eng — auf wenige Milligramm je Kilogramm. Unter dem Namen gelbes Blutlaugensalz war der Stoff schon im 18. Jahrhundert bekannt, damals als Vorprodukt für das Pigment Berliner Blau. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die drei Ferrocyanide 2018 gemeinsam neu bewertet und für sie eine Aufnahmemenge von 0,03 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet.
Woraus es gewonnen wird
Technisch aus Eisensalzen und Cyanid hergestellt; der fertige Komplex ist stabil.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
0,03 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 535, E 536, E 538· EFSA 2018
Gemeinsam für Natrium-, Kalium- und Calciumferrocyanid, ausgedrückt als Ferrocyanid-Ion.
Neubewertung
abgeschlossen 2018
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Rieselhilfe in Speisesalz
- Trennmittel in Salzersatzerzeugnissen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Nur in Kochsalz und Kochsalzersatz
Zwei Zulassungen, beide in Kategorie 12.1: Kochsalz (12.1.1) und Kochsalzersatz (12.1.2), je höchstens 20 mg/kg. In allen übrigen Lebensmitteln ist der Stoff nicht erlaubt — die Rieselhilfe bleibt auf das Salz selbst beschränkt.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.