Natriumtartrate
Mono- und Dinatriumtartrat
Sodium tartrates
auch: Sodium tartrates · Natriumtartrat · Seignettesalz-Bestandteil
Die Natriumsalze der Weinsäure — Säureregulator in Marmelade und Milcherzeugnissen.
Was es ist
Unter der Nummer stehen zwei Natriumsalze der Weinsäure. Anders als der Weinstein, das saure Kaliumsalz, reagieren sie nahezu neutral und werden deshalb dort eingesetzt, wo der Säuregrad gehalten und nicht gesenkt werden soll: in Konfitüren, Gelees, Milcherzeugnissen und Wurstwaren. Daneben binden sie Metallionen und unterstützen so Antioxidationsmittel, denn freies Eisen und Kupfer beschleunigen das Verderben von Fett. Weinsäure und ihre Salze sind der seltene Fall einer Stoffgruppe, deren Ausgangsstoff aus einem Nebenerzeugnis stammt — dem Weinstein aus dem Fass, der früher schlicht Abfall war. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Tartrate 2020 neu bewertet und für die Salze eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 240 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet. Auf der Zutatenliste steht meist nur die Klasse mit der Nummer, nicht der Name.
Woraus es gewonnen wird
Aus Weinstein gewonnen, einem Nebenerzeugnis der Weinbereitung.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, III
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
240 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 335, E 336, E 337, E 354· EFSA 2020
Gemeinsam für die Tartrat-Salze. Für die freie Weinsäure (E 334) gilt mit 30 mg/kg ein achtmal strengerer Wert.
EFSA, Re-evaluation of L(+)-tartaric acid (E 334) and its salts, 2020
Neubewertung
abgeschlossen 2020
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Säureregulator in Konfitüren und Gelees
- Stabilisierung von Milcherzeugnissen
- Komplexbildner in Fettzubereitungen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 31 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 31 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 14 Bereiche: 01, 02, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 12, 13, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). Die Höchstmengen reichen von 240 bis 130 000 mg/kg bzw. mg/l. In 1 der 32 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.