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E 337

Natrium-Kalium-Tartrat

Kalium-Natrium-L(+)-tartrat-Tetrahydrat

Sodium potassium tartrate

auch: Seignettesalz · Rochelle-Salz · Sodium potassium tartrate

Das Seignettesalz — ein Weinsäuresalz mit zwei verschiedenen Metallen.

Was es ist

Natrium-Kalium-Tartrat trägt beide Alkalimetalle in einem Kristall und ist unter dem Namen Seignettesalz seit dem 17. Jahrhundert bekannt, benannt nach dem Apotheker, der es zuerst herstellte. Berühmt wurde es ausserhalb der Küche: An seinen Kristallen wurde 1880 die Piezoelektrizität entdeckt, und bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts steckten sie in Mikrofonen und Tonabnehmern. Dass ein Lebensmittelzusatzstoff einmal die Grundlage der Mikrofontechnik war, gehört zu den abwegigeren Nebenwegen dieses Verzeichnisses. Als Zusatzstoff erfüllt es dieselben Aufgaben wie die übrigen Tartrate — Säureregulierung, Stabilisierung, Bindung von Metallionen — und findet sich in Konfitüren, Backwaren und Schmelzkäse. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat es 2020 gemeinsam mit der Weinsäure und den übrigen Salzen bewertet; die Aufnahmemenge für die Salze beträgt 240 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag.

Woraus es gewonnen wird

pflanzlich

Aus Weinstein gewonnen und mit Natrium- und Kaliumverbindungen umgesetzt.

Rechtsstand in der EU

in der EU zugelassen

Stand: 12. August 2026

Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, III

Duldbare tägliche Aufnahmemenge

240 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)

gilt gemeinsam für E 335, E 336, E 337, E 354· EFSA 2020

Gemeinsam für die Tartrat-Salze. Für die freie Weinsäure (E 334) gilt mit 30 mg/kg ein achtmal strengerer Wert.

EFSA, Re-evaluation of L(+)-tartaric acid (E 334) and its salts, 2020

Neubewertung

abgeschlossen 2020

EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.

Wofür es eingesetzt wird

  • Säureregulator in Konfitüren und Backwaren
  • Schmelzsalz-Bestandteil
  • Komplexbildner in Fettzubereitungen

Was Behörden dazu festgehalten haben

Besonderheiten und Kennzeichnung

  • Zugelassen in 30 Lebensmittelkategorien

    Anhang II Teil E nennt 30 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 13 Bereiche: 01, 02, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 12, 14, 15, 16, 17 (Bezeichnungen in Teil D). Die Höchstmengen reichen von 240 bis 130 000 mg/kg bzw. mg/l. In 1 der 31 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.

    VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)

Verwandt

Woher wissen wir das?

Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.

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