Polysorbat 60
Polyoxyethylen(20)-sorbitanmonostearat
Polysorbate 60
auch: Tween 60 · Polysorbate 60
Das meistverwendete Polysorbat — der Emulgator im Speiseeis.
Was es ist
Polysorbat 60 trägt Stearinsäure und ist das in Lebensmitteln am häufigsten eingesetzte der fünf Polysorbate. Seine wichtigste Rolle spielt es im Speiseeis, und zwar auf eine Weise, die dem Namen Emulgator scheinbar widerspricht: Es verdrängt das Milcheiweiss von der Oberfläche der Fetttröpfchen und lässt diese dadurch teilweise zusammenfliessen. Genau das gibt dem Eis seine feste, cremige Beschaffenheit und lässt es beim Schlecken langsam statt sofort zerfallen. In Backwaren stabilisiert es zudem den Teigschaum. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die fünf Polysorbate 2015 gemeinsam neu bewertet und für sie eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 25 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet. Ohne Emulgator wäre Speiseeis entweder hart wie Eiswürfel oder es zerfiele beim ersten Antauen. Der Emulgator arbeitet hier also nicht gegen das Zusammenfliessen, sondern für ein kontrolliertes Mass davon.
Woraus es gewonnen wird
Aus Sorbit, Stearinsäure und Ethylenoxid hergestellt.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, III
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
25 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 432, E 433, E 434, E 435, E 436· EFSA 2015
Gemeinsam für die fünf zugelassenen Polysorbate.
Neubewertung
abgeschlossen 2015
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Emulgator in Speiseeis
- Stabilisierung von Backwaren und Kuchenmassen
- Emulgator in Dessertzubereitungen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 20 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 20 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 11 Bereiche: 01 Milchprodukte und Analoge, 02 Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen, 03 Speiseeis, 04 Obst und Gemüse, 05 Süßwaren, 07 Backwaren, 12 Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte, 13 Lebensmittel für besondere Gruppen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013, 14 Getränke, 16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4, 17 Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Richtlinie 2002/46/EG. Die Höchstmengen reichen von 10 bis 10 000 mg/kg bzw. mg/l. In 2 der 20 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
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Woher wissen wir das?
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