Polysorbat 65
Polyoxyethylen(20)-sorbitantristearat
Polysorbate 65
auch: Tween 65 · Polysorbate 65
Drei Stearinsäureketten — das fettliebendste und letzte der fünf Polysorbate.
Was es ist
Polysorbat 65 schliesst die Reihe: Es trägt drei Stearinsäureketten statt einer und ist damit das fettliebendste der fünf. Die Polysorbate zeigen zusammen mit den Sorbitanestern ein Bauprinzip, das sich lohnt zu verstehen — beide Familien gehen vom selben Grundgerüst aus, dem Sorbitanring mit angehängten Fettsäuren, und die Polysorbate tragen zusätzlich wasserfreundliche Ethylenoxid-Ketten. Aus zwei Stellschrauben, der Fettsäure und den Ketten, ergeben sich zehn Nummern mit abgestuften Eigenschaften. Verwendet wird E 436 in Speiseeis, Dessertzubereitungen und Fettemulsionen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die fünf Polysorbate 2015 gemeinsam bewertet; die Aufnahmemenge beträgt 25 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag. Auf der Zutatenliste steht davon nur eine Nummer — die Systematik dahinter bleibt dem Leser sonst verborgen. Beide Familien sind zudem ein gutes Beispiel dafür, dass Handelsnamen und E-Nummern verschiedene Zählungen benutzen und sich nicht ineinander übersetzen lassen.
Woraus es gewonnen wird
Aus Sorbit, Stearinsäure und Ethylenoxid hergestellt.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, III
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
25 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 432, E 433, E 434, E 435, E 436· EFSA 2015
Gemeinsam für die fünf zugelassenen Polysorbate.
Neubewertung
abgeschlossen 2015
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Emulgator in Speiseeis
- Stabilisierung von Fettemulsionen
- Emulgator in Dessertzubereitungen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 20 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 20 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 11 Bereiche: 01 Milchprodukte und Analoge, 02 Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen, 03 Speiseeis, 04 Obst und Gemüse, 05 Süßwaren, 07 Backwaren, 12 Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte, 13 Lebensmittel für besondere Gruppen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013, 14 Getränke, 16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4, 17 Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Richtlinie 2002/46/EG. Die Höchstmengen reichen von 10 bis 10 000 mg/kg bzw. mg/l. In 2 der 20 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.