Polysorbat 40
Polyoxyethylen(20)-sorbitanmonopalmitat
Polysorbate 40
auch: Tween 40 · Polysorbate 40
Das Palmitinsäure-Glied der Reihe — das seltenste der fünf Polysorbate.
Was es ist
Polysorbat 40 trägt Palmitinsäure und liegt damit in der Mitte der Reihe, zwischen dem laurinsäurehaltigen Polysorbat 20 und den stearinsäurehaltigen Gliedern 60 und 65. In der Praxis ist es das am wenigsten verwendete der fünf — nicht weil es schlechter wäre, sondern weil die Nachbarn die üblichen Anwendungen bereits abdecken. Es steht in der Zulassungsliste, wie mehrere Stoffe dieses Verzeichnisses, aus Gründen der Vollständigkeit einer Stofffamilie und nicht wegen breiten Gebrauchs. Eingesetzt wird es in Backwaren, Dessertzubereitungen und Fettemulsionen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Polysorbate 2015 gemeinsam bewertet; der Wert von 25 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag gilt für alle fünf zusammen. Auf der Zutatenliste ist es entsprechend selten zu finden. Dass eine Nummer selten vorkommt, sagt dabei nichts über ihre Bewertung — der Wert gilt für die ganze Familie gleichermassen.
Woraus es gewonnen wird
Aus Sorbit, Palmitinsäure und Ethylenoxid hergestellt.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, III
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
25 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 432, E 433, E 434, E 435, E 436· EFSA 2015
Gemeinsam für die fünf zugelassenen Polysorbate.
Neubewertung
abgeschlossen 2015
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Emulgator in Backwaren
- Stabilisierung von Dessertzubereitungen
- Emulgator in Fettemulsionen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 20 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 20 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 11 Bereiche: 01 Milchprodukte und Analoge, 02 Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen, 03 Speiseeis, 04 Obst und Gemüse, 05 Süßwaren, 07 Backwaren, 12 Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte, 13 Lebensmittel für besondere Gruppen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013, 14 Getränke, 16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4, 17 Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Richtlinie 2002/46/EG. Die Höchstmengen reichen von 10 bis 10 000 mg/kg bzw. mg/l. In 2 der 20 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.