Polysorbat 20
Polyoxyethylen(20)-sorbitanmonolaurat
Polysorbate 20
auch: Tween 20 · Polysorbate 20 · Polyoxyethylensorbitanmonolaurat
Der wasserlöslichste der fünf Polysorbate — Laurinsäure plus lange Ethylenoxid-Ketten.
Was es ist
Polysorbat 20 ist das wasserfreundlichste Glied der Polysorbat-Reihe: Es trägt die kurze Laurinsäure und dazu die angehängten Ethylenoxid-Ketten, die den Stoff überhaupt erst wasserlöslich machen. Die Zahl im Namen bezieht sich dabei nicht auf die Zahl der Ketten, sondern auf die Fettsäure — eine Zählweise aus der Zeit vor den E-Nummern, die sich im Handel gehalten hat. Verwendet wird es in Getränken, Aromazubereitungen und dort, wo winzige Mengen Fett oder Aroma klar in Wasser gelöst bleiben sollen; eine trübe Limonade wäre unverkäuflich. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die fünf Polysorbate 2015 gemeinsam neu bewertet und für sie 25 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet. Auf der Zutatenliste steht meist nur die Nummer hinter dem Wort Emulgator, ohne die Handelsbezeichnung Tween.
Woraus es gewonnen wird
Aus Sorbit, Laurinsäure und Ethylenoxid hergestellt.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, III
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
25 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 432, E 433, E 434, E 435, E 436· EFSA 2015
Gemeinsam für die fünf zugelassenen Polysorbate.
Neubewertung
abgeschlossen 2015
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Klarlösen von Aromen in Getränken
- Emulgator in Aromazubereitungen
- Stabilisierung von Dessertzubereitungen
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 20 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 20 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 11 Bereiche: 01 Milchprodukte und Analoge, 02 Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen, 03 Speiseeis, 04 Obst und Gemüse, 05 Süßwaren, 07 Backwaren, 12 Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte, 13 Lebensmittel für besondere Gruppen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013, 14 Getränke, 16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4, 17 Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Richtlinie 2002/46/EG. Die Höchstmengen reichen von 10 bis 10 000 mg/kg bzw. mg/l. In 2 der 20 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.