Sorbitanmonolaurat
Sorbitanmonoester der Laurinsäure
Sorbitan monolaurate
auch: Span 20 · Sorbitan monolaurate
Der Sorbitanester mit der kürzesten Fettsäure — und damit der wasserfreundlichste der fünf.
Was es ist
Bei den Sorbitanestern entscheidet die angehängte Fettsäure über alles. Laurinsäure ist mit zwölf Kohlenstoffatomen die kürzeste der verwendeten, weshalb E 493 der wasserfreundlichste der fünf zugelassenen Ester ist — er steht am einen Ende einer Reihe, an deren anderem der dreifach veresterte E 492 sitzt. Verwendet wird er in Getränkegrundstoffen, Hefe-Trockenprodukten und als Schaumverhüter. Praktisch bedeutsam ist, dass die Reihe der fünf einem Hersteller erlaubt, die Eigenschaft stufenlos einzustellen, statt zwischen zwei Extremen zu wählen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die fünf Sorbitanester 2017 gemeinsam neu bewertet und für sie eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 10 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet. Laurinsäure ist zugleich die Fettsäure, die dem Kokosöl seinen Charakter gibt — im Zusatzstoff schmeckt man davon nichts, weil sie chemisch gebunden ist und in winzigen Mengen vorliegt.
Woraus es gewonnen wird
Aus Sorbit und Laurinsäure verestert; Laurinsäure stammt überwiegend aus Kokos- und Palmkernöl.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, III
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
10 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 491, E 492, E 493, E 494, E 495· EFSA 2017
Gemeinsam für die fünf zugelassenen Sorbitanester.
EFSA, Re-evaluation of sorbitan monostearate (E 491) and related sorbitan esters, 2017
Neubewertung
abgeschlossen 2017
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Emulgator in Getränkegrundstoffen
- Stabilisierung von Hefe-Trockenprodukten
- Schaumverhüter
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 17 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 17 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 11 Bereiche: 01 Milchprodukte und Analoge, 02 Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen, 03 Speiseeis, 04 Obst und Gemüse, 05 Süßwaren, 07 Backwaren, 12 Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte, 13 Lebensmittel für besondere Gruppen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013, 14 Getränke, 16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4, 17 Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Richtlinie 2002/46/EG. Die Höchstmengen reichen von 25 bis 10 000 mg/kg bzw. mg/l. In 3 der 17 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.