Sorbitanmonostearat
Sorbitanmonoester der Stearinsäure
Sorbitan monostearate
auch: Span 60 · Sorbitan monostearate · Sorbitanmonostearat
Erster von fünf Sorbitanestern — aus Sorbit und Fettsäure, fettliebend.
Was es ist
Sorbitanester entstehen, wenn Sorbit — der Zuckeraustauschstoff — mit einer Fettsäure verestert wird. Fünf davon sind zugelassen und unterscheiden sich in der Fettsäure und der Zahl der Anhänge; E 491 trägt eine einzelne Stearinsäure. Sie alle sind stark fettliebend und stabilisieren deshalb Wasser-in-Fett-Emulsionen, also den umgekehrten Fall zur Milch. Man findet sie in Hefe-Trockenprodukten, Kuchenmischungen, Überzügen und als Schaumverhüter. Sorbit ist dabei nicht mit Sorbinsäure zu verwechseln, die als E 200 konserviert — die Namen ähneln sich, die Stoffe haben nichts miteinander zu tun. Häufig werden sie mit den verwandten Polysorbaten kombiniert, die dieselbe Grundstruktur mit wasserfreundlichen Ketten tragen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat 2017 alle fünf Sorbitanester gemeinsam neu bewertet und für sie eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 10 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag abgeleitet.
Woraus es gewonnen wird
Aus Sorbit und Stearinsäure verestert; beide Bausteine stammen üblicherweise aus pflanzlichen Quellen.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
10 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 491, E 492, E 493, E 494, E 495· EFSA 2017
Gemeinsam für die fünf zugelassenen Sorbitanester abgeleitet.
Neubewertung
abgeschlossen 2017
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Emulgator in Kuchenmischungen und Überzügen
- Stabilisierung von Hefe-Trockenprodukten
- Schaumverhüter
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 16 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 16 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 10 Bereiche: 01 Milchprodukte und Analoge, 02 Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen, 03 Speiseeis, 05 Süßwaren, 07 Backwaren, 12 Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte, 13 Lebensmittel für besondere Gruppen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013, 14 Getränke, 16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4, 17 Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Richtlinie 2002/46/EG. Die Höchstmengen reichen von 500 bis 10 000 mg/kg bzw. mg/l. In 3 der 16 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.