Sorbitanmonooleat
Sorbitanmonoester der Ölsäure
Sorbitan monooleate
auch: Span 80 · Sorbitan monooleate
Der einzige Sorbitanester mit ungesättigter Fettsäure — deshalb bei Zimmertemperatur flüssig.
Was es ist
Sorbitanmonooleat fällt aus der Reihe der fünf heraus, weil seine Fettsäure ungesättigte Bindungen trägt. Ölsäure hat einen Knick in der Kette, und dieser Knick verhindert, dass sich die Moleküle dicht packen — der Stoff bleibt bei Zimmertemperatur flüssig, während die übrigen Sorbitanester wachsartig fest sind. Für die Verarbeitung ist das ein handfester Unterschied: Ein flüssiger Emulgator lässt sich dosieren und einrühren, ein fester muss erst geschmolzen werden. Eingesetzt wird er in Backwaren, Fettzubereitungen und Kaugummi. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sorbitanester 2017 gemeinsam neu bewertet; die duldbare tägliche Aufnahmemenge von 10 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag gilt für alle fünf zusammen. Ölsäure ist dieselbe Fettsäure, die den Hauptteil des Olivenöls ausmacht; auch hier ist sie im Zusatzstoff gebunden und ohne Eigengeschmack.
Woraus es gewonnen wird
Aus Sorbit und Ölsäure verestert; Ölsäure stammt überwiegend aus Oliven-, Raps- und Sonnenblumenöl.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Zugelassen nach Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, III
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
10 mg je kg Körpergewicht und Tag (Gruppenwert)
gilt gemeinsam für E 491, E 492, E 493, E 494, E 495· EFSA 2017
Gemeinsam für die fünf zugelassenen Sorbitanester.
EFSA, Re-evaluation of sorbitan monostearate (E 491) and related sorbitan esters, 2017
Neubewertung
abgeschlossen 2017
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Emulgator in Backwaren und Fettzubereitungen
- Weichmacher in Kaugummi
Was Behörden dazu festgehalten haben
Besonderheiten und Kennzeichnung
- Zugelassen in 16 Lebensmittelkategorien
Anhang II Teil E nennt 16 Lebensmittelkategorien, verteilt auf 10 Bereiche: 01 Milchprodukte und Analoge, 02 Fette und Öle sowie Fett- und Ölemulsionen, 03 Speiseeis, 05 Süßwaren, 07 Backwaren, 12 Salz, Gewürze, Suppen, Soßen, Salate und Eiweißprodukte, 13 Lebensmittel für besondere Gruppen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 609/2013, 14 Getränke, 16 Dessertspeisen, ausgenommen Produkte der Kategorien 1, 3 und 4, 17 Nahrungsergänzungsmittel gemäß der Richtlinie 2002/46/EG. Die Höchstmengen reichen von 500 bis 10 000 mg/kg bzw. mg/l. In 3 der 16 Zulassungen gilt quantum satis, also keine zahlenmässige Höchstmenge. Welche Menge in welchem Lebensmittel gilt, steht dort je Kategorie — diese Angabe ist eine Übersicht, nicht die Zulassung selbst.
VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil E (konsolidierte Fassung vom 18.02.2026)
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.