Enzymatisch hydrolysierte Carboxymethylcellulose
Enzymatisch gespaltenes Natriumsalz der Carboxymethylether von Cellulose
Enzymatically hydrolysed carboxy methyl cellulose
auch: Enzymatisch hydrolisierte Carboxymethylcellulose · CMC-ENZ · Enzymatically hydrolysed carboxy methyl cellulose sodium · INS 469
Carboxymethylcellulose, deren Ketten mit einem Enzym gekürzt wurden — dünnflüssiger als der Ausgangsstoff.
Was es ist
Ausgangsstoff ist Carboxymethylcellulose (E 466). Ein Enzym — eine Cellulase aus dem Schimmelpilz Trichoderma longibrachiatum, früher T. reesei genannt — spaltet deren lange Ketten in kürzere Stücke. Damit sinkt die Zähigkeit: Wo E 466 stark verdickt, lässt sich E 469 höher dosieren, ohne dass eine Zubereitung zäh wird. Die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 verlangt einen Gehalt von mindestens 99,5 Prozent einschliesslich der Ein- und Zweifachzucker, die beim Spalten entstehen; nach den Codex-Spezifikationen übersteigt deren Anteil etwa 7,5 Prozent nicht. Beschrieben wird der Stoff als weisses, leicht gelbliches oder gräuliches, geruchloses, leicht hygroskopisches körniges oder faseriges Pulver, löslich in Wasser und unlöslich in Ethanol. Eine einfache Probe unterscheidet ihn von anderen Celluloseethern sowie von Alginaten und natürlichen Pflanzengummen: Schüttelt man eine 0,1-prozentige Lösung kräftig, bildet sich keine Schaumschicht. Der deutsche Rechtstext schreibt den Namen uneinheitlich — im Verzeichnis der Zusatzstoffe steht „hydrolysierte“, in der Gruppe-I-Liste „hydrolisierte“. In der EU steht E 469 in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 in Gruppe I und ist damit ohne zahlenmässige Höchstmenge zugelassen. Die EFSA hat ihn 2018 gemeinsam mit allen übrigen Cellulose-Nummern neu bewertet.
Woraus es gewonnen wird
Aus Carboxymethylcellulose (E 466), enzymatisch gespalten mit einer Cellulase aus Trichoderma longibrachiatum.
Rechtsstand in der EU
in der EU zugelassen
Stand: 12. August 2026
Anhang II der VO (EG) Nr. 1333/2008, Teil C Gruppe I — quantum satis. Geprüft an der konsolidierten Fassung, die seit dem 18.02.2026 gilt.
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II/B, II/C, III
Duldbare tägliche Aufnahmemenge
nicht festgelegt
Die Behörde sah keinen Anlass für einen Zahlenwert (EFSA 2018). Das ist eine Bewertung, kein Fehlen.
Gemeinsam mit den übrigen Cellulose-Nummern E 460 bis E 469 bewertet. Die Behörde hielt die Übertragung der Daten von Carboxymethylcellulose (E 466) auf ihr Hydrolyse-Erzeugnis für wissenschaftlich begründet und sah keinen Bedarf für einen zahlenmässigen Wert.
Neubewertung
abgeschlossen 2018
EU-Programm zur Neubewertung der vor 2009 zugelassenen Zusatzstoffe, VO (EU) Nr. 257/2010.
Wofür es eingesetzt wird
- Verdicken ohne starke Zähigkeit
- Stabilisieren von Zubereitungen
- Trägerstoff in Zusatzstoff- und Nährstoff-Zubereitungen
Was Behörden dazu festgehalten haben
- EFSA · 2018 Re-evaluation of celluloses E 460(i), E 460(ii), E 461, E 462, E 463, E 464, E 465, E 466, E 468 and E 469 as food additives
„there was no need for a numerical ADI and that there would be no safety concern at the reported uses and use levels“
Verwandt
Woher wissen wir das?
Diese Seite gibt den Stand der Behörden wieder und ist keine Gesundheitsberatung. Sie enthält keine eigene Bewertung des Stoffes — nur, was in der Verordnung und in den zitierten Gutachten steht.